Außergerichtliche Einigung
Die Fronten sind verhärtet. Es droht zu eskalieren. Es wird mit einer Klage gedroht. Das ist der Gau für fast alle beteiligten (Bis auf die, die davon leben). Bauprozesse haben meist ein Volumen über 5.000 € und somit sind diese am Landgericht zu führen. Dort herrscht Anwaltszwang und in unserer Region wäre das Gericht in Flensburg zuständig. Die Verfahren dauern gerne 5 Jahre und länger. Für diese Zeit halten Sie als Klagender (Kunde oder Handwerker) einen Anwalt vor, zahlen Gerichtskostenvorschüsse, zahlen vereidigte gerichtsbestellte Gutachter und haben auf den zeitlichen Ablauf des Prozesses keinen Einfluss, es sei denn, sie verzichten auf Ihre Ansprüche oder einigen sich außergerichtlich und ziehen die Klage zurück. Dann bleiben nur noch die zu zahlenden, aufgelaufenen Gerichtskosten.
Das Gericht strebt meistens einen Vergleich an. Dies ist ein einvernehmlicher Vertrag, der beide Seiten bindet und im Gegensatz zu einem Urteil nicht anfechtbar ist. Sie können dieses Ergebnis allerdings auch außergerichtlich herbeiführen. Voraussetzung ist es jedoch, die Parteien mögen noch miteinander kommunizieren. Je nach Schwere und Dimension kann, wenn nötig, für jede Seite ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Alle erforderlichen Formalien wie Ladung, Ortstermin, rechtliches Gehör usw. werden von mir dabei eingehalten. Am Ende steht dann auch ein für beide Seiten bindender Vertrag. Mein Ziel dabei ist es, dieses in einer möglichst kurzen Zeit abzuhandeln (max. 6 Monate), das danach allen das Gesicht gewahrt bleibt und alle wieder ohne die bindenden Emotionen, die so ein Prozess mit sich bringt, Ihren persönlichen Weg weiter gehen können.