Sein oder nicht sein

Bausachverständiger

In unserer immer komplexer werdenden Welt ist es oft unerlässlich, sich externen Rat einzuholen. Dies ist auf dem Bau, im Handwerk oder beim Wohnen in den eigenen vier Wänden auch so.

Als Bauleiter, Bausachverständiger und eingetragener KfW Energieeffiziensberater begleite ich Sie von der Bauplanung über Bauleitung bis zur Bauabrechnung im Kreis Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Dabei werden die verwendeten Komponenten, Bauteile und Baustoffe in Hinblick auf die Erfüllung der energetischen Anforderungen geprüft.

Hierbei werden folgende Bauleistungen abgefragt:

Energieberatung

Eine Immobilie soll energetisch aufgearbeitet werden, in Kombination mit einem deutlich gesteigertem Wohnwert. Nach Sichtprüfung der verwendeten Komponenten wird meist ein ganzheitliches Konzept unter Einbindung aller notwendigen Handwerker dazu erarbeitet.

Energiepass

Energiepässe sind ein verlässliches Instrument zur energetischen Bewertung Ihrer Immobilie und für einen Besitzerwechsel unerlässlich. Ebenso sind diese zu präsentieren, wenn ein Mieter dies verlangt. Ich erstelle Energiepässe nach einem Ortstermin für Sie.

KFW Beratung

Als eingetragener KFW Energieeffizienz-Experte sondiere ich permanent die sich ständig ändernden Programme der KFW. Hier wird im Zusammenspiel mit Ihrer Hausbank oder der Investitionsbank, die Ihren Antrag begleiten muss, das beste Produkt für Sie ausgewählt.

Baubegehung

Sie möchten eine Immobile mieten, kaufen oder erben? Oder Sie haben eine Idee und befinden sich in einer Findungsphase? Ich begleite Sie.
Nach einem Ortstermin ziehen wir uns zurück und unterhalten uns über die Hardware & Software.

Sachverständigentätigkeit

Sie erlitten einen Schaden, z.B. einen Gebäudeschaden infolge eines Rohrbruchs, so kann ich Ihnen bei der Abwicklung und der Regulierung helfen.
Sowohl bei der Aufsicht der handwerklichen Arbeit, als auch gegenüber Ihrer Versicherung.

Außergerichtliche Einigung

Die Fronten sind verhärtet. Es droht zu eskalieren. Es wird mit einer Klage gedroht. Das ist der Gau für fast alle beteiligten (Bis auf die, die davon leben). Bauprozesse haben meist ein Volumen von über 5.000 € und somit sind diese am Landgericht zu führen.

Energieberatung

Eine Immobilie soll energetisch aufgearbeitet und saniert werden, in Kombination mit einem deutlich gesteigerten Wohnwert. Nach Sichtprüfung der verwendeten Komponenten wird meist ein ganzheitliches Konzept unter Einbindung aller notwendigen Handwerker von mir dazu erarbeitet.

Energiepass

Energiepässe sind ein verlässliches Instrument zur energetischen Bewertung Ihrer Immobilie und für einen Besitzerwechsel unerlässlich. Ebenso sind diese zu präsentieren, wenn ein Mieter dies verlangt. Ich erstelle Energiepässe nach einem Ortstermin für Sie.

KFW Beratung

Als eingetragener KFW Energieeffizienzexperte sondiere ich permanent die sich ständig ändernden Programme der KFW. Hier wird im Zusammenspiel mit Ihrer Hausbank oder der Investitionsbank, die Ihren Antrag begleiten muss, das beste Produkt für Sie ausgewählt. Die KFW Produkte sind fast immer wirtschaftlicher als „normale“ Finanzprodukte am Markt. Ich helfe Ihnen, den für Sie richtigen Baustein zu finden. Ein guter persönlicher Finanzpartner, der Ihre ganz persönliche Finanzplanung in Gänze betreut, wird nicht zögern, die KFW Produkte zu integrieren, wenn das Programm passt.

Baubegehung

Sie möchten eine Immobile mieten, kaufen oder erben? Oder Sie haben mal eine Idee und befinden sich in einer Findungsphase? Ich begleite Sie. Nach einem Ortstermin ziehen wir uns zurück und wir unterhalten uns über die Hardware, die Immobilie, aber auch, wenn Sie mögen über die Software, Ihrem persönlichen Bedarf und Anspruch. Auf Wunsch, wenn Sie nicht alleine entscheiden, moderiere ich Ihren Findungs- und Entscheidungsprozess in der Gruppe. Mein Anspruch dabei ist, dass Sie Ihrem Ziel am Ende mit möglichst wenigen „Wenn“ und „Abers“ näherkommen und die meisten Unwägbarkeiten sich auflösen. Sollten darüber hinaus wirtschaftliche Betrachtungen nötig sein für Umbauten, Erweiterungen oder Anpassungen an Ihren persönlichen Bedarf, erstelle ich Ihnen die dazugehörigen verbindlichen Planzahlen.

Sachverständigentätigkeit

Sie erlitten einen Schaden, z.B. einen Gebäudeschaden infolge eines Rohrbruchs, so kann ich Ihnen bei der Abwicklung und der Regulierung helfen. Sowohl bei der Aufsicht der handwerklichen Arbeit als auch gegenüber Ihrer Versicherung. Sie Bauen, Bauten oder ließen handwerkliche Leistungen ausführen?

Sie haben leider Mängel zu beklagen? Hier helfe ich Ihnen, die richtigen Ausführungsparameter zu prüfen und den Handwerker in die Pflicht zu nehmen. Ich nehme Ihnen den Stress der Auseinandersetzung mit den beteiligten Parteien. Diese sind meist langwierig, binden alle emotional und verhindern oft ein zielgerichtetes zügiges Abarbeiten der relevanten Punkte.

Außergerichtliche Einigung

Die Fronten sind verhärtet. Es droht zu eskalieren. Es wird mit einer Klage gedroht. Das ist der Gau für fast alle beteiligten (Bis auf die, die davon leben). Bauprozesse haben meist ein Volumen über 5.000 € und somit sind diese am Landgericht zu führen. Dort herrscht Anwaltszwang und in unserer Region wäre das Gericht in Flensburg zuständig. Die Verfahren dauern gerne 5 Jahre und länger. Für diese Zeit halten Sie als Klagender (Kunde oder Handwerker) einen Anwalt vor, zahlen Gerichtskostenvorschüsse, zahlen vereidigte gerichtsbestellte Gutachter und haben auf den zeitlichen Ablauf des Prozesses keinen Einfluss, es sei denn, sie verzichten auf Ihre Ansprüche oder einigen sich außergerichtlich und ziehen die Klage zurück. Dann bleiben nur noch die zu zahlenden, aufgelaufenen Gerichtskosten.

Das Gericht strebt meistens einen Vergleich an. Dies ist ein einvernehmlicher Vertrag, der beide Seiten bindet und im Gegensatz zu einem Urteil nicht anfechtbar ist. Sie können dieses Ergebnis allerdings auch außergerichtlich herbeiführen. Voraussetzung ist es jedoch, die Parteien mögen noch miteinander kommunizieren. Je nach Schwere und Dimension kann, wenn nötig, für jede Seite ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Alle erforderlichen Formalien wie Ladung, Ortstermin, rechtliches Gehör usw. werden von mir dabei eingehalten. Am Ende steht dann auch ein für beide Seiten bindender Vertrag. Mein Ziel dabei ist es, dieses in einer möglichst kurzen Zeit abzuhandeln (max. 6 Monate), das danach allen das Gesicht gewahrt bleibt und alle wieder ohne die bindenden Emotionen, die so ein Prozess mit sich bringt, Ihren persönlichen Weg weiter gehen können.